
In Ungarn ankommende Asylsuchende werden oft rechtswidrig in sogenannten Transitzonen inhaftiert. Viele werden wieder über die Grenze geschafft, ohne geltende Garantien zu beachten. Das Land verstößt mit seinen Asylregeln damit gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil im Dezember festgestellt.
Doch Ungarn hält auch nach einem EuGH-Urteil immer noch an dieser Praxis fest. Seit dem Urteil am 17. Dezember habe die Grenzpolizei mehr als 3000 Flüchtlinge und Migranten über die Grenze zu Serbien gezwungen, ohne dass diese die Möglichkeit gehabt hätten, einen Asylantrag zu stellen, sagte Andras Lederer vom ungarischen Helsinki-Komitee am Sonntag in Budapest. https://archive.is/GGAlm
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