
In den Niederlanden klagte ein 15-jähriger Migrant aus Ghana gegen seine Rückführung. Diese wurde ohne Prüfung einer geeigneten Unterkunft in seinem Heimatland veranlasst. Eine Praxis, die für große Unsicherheit sorgen würde, urteilten nun EU-Richter.95Minderjährige Migranten dürfen nur dann in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, wenn dort für sie „eine geeignete Aufnahmemöglichkeit“ vorhanden ist.Andernfalls ist ihnen vorübergehender Aufenthalt zu gewähren, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach ist in solchen Fällen eine „Rückkehrentscheidung“ auch dann unzulässig, wenn deren Durchsetzung bis zur Volljährigkeit ausgesetzt bleibt. https://archive.is/4lMUY
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