
Eine Einigung gab es auch in Sachen Homeoffice in Unternehmen, wie das Redaktions-Netzwerk Deutschland erfuhr. Bei Homeoffice sei es gelungen, eine bundeseinheitliche Lösung zu finden, die bis Mitte März gültig bleibe – unabhängig von der Inzidenz. Arbeitgeber müssen demnach Präsenzarbeit begründen, ansonsten gilt ein “Anspruch auf Homeoffice” für Arbeitnehmer. Wer im Büro arbeiten muss, soll Abstand halten oder medizinische Masken vom Arbeitgeber bekommen müssen.Wie auch die dpa berichtet, werde das Bundesarbeitsministerium dazu eine Verordnung erlassen. Eine Einigung auf ein gesamtes Beschlusspapier gab es aber noch nicht.
Angesichts der pandemischen Lage sei auch die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich, hieß es in einem Entwurf für ein Beschlusspapier. https://archive.is/wsLhq
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