
“Mehrere hundert Menschen haben am späten Abend in München vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Corona-Auflagen demonstriert. Das Gericht hatte die… angemeldete Kundgebung genehmigt – trotz der nächtlichen Ausgangssperre in Bayern, die ab 21 Uhr gilt.”
“Das Bayerische Verwaltungsgericht hatte am Sonntag in einem Eilantrag entschieden und das Versammlungs- und Demonstrationsrecht über das Infektionsschutzrecht gestellt. Deshalb durfte trotz Ausgangssperre demonstriert werden.”
“Genehmigt wurde eine Dauer der Demonstration von 2 Stunden und 15 Minuten.”
Auch FFP2 Mundschutz niemals ohne Protest!